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LG Hamburg, 06.05.2019 - 628 Qs 11/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 35 Abs 3 Nr 2 BtMG, § 36 Abs 1 S 1 BtMG, § 36 Abs 1 S 3 BtMG, § 36 Abs 2 BtMG, § 36 Abs 3 BtMG
Betäubungsmittelrechtliche Strafaussetzung zur Bewährung ohne Zurückstellung der Strafvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 12.03.2019 - 324 Ls 367/16
- LG Hamburg, 06.05.2019 - 628 Qs 11/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 06.11.1991 - 4a Ws 291/91
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2019 - 628 Qs 11/19
(vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. November 1991 - 4a Ws 291/91;… s.a. Körner/Patzek/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 35 ff. BtMG, Rn. 2, 3 ff. wonach die weitgehende Trennung der Strafgefangenen von zahlreichen sozialen Bezügen und Bindungen und sozialen Kontrollen, die Zusammenlegung Gleichgesinnter auf engstem Raum, die sinnleere Eintönigkeit des Vollzugsalltags und die Lebensangst und Hoffnungslosigkeit den Drang nach der Droge als alleinigem Lebensinhalt nur noch verstärken und die Haftisolierung Gelegenheitskonsumenten zu Dauerkonsumenten werden lässt und Drogenschmuggel und -handel die Drogenszene auch innerhalb des Strafvollzugs prägen). - OLG Stuttgart, 24.02.1987 - 3 Ws 359/86
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2019 - 628 Qs 11/19
Weitergehend hat die Kammer hier auch berücksichtigt, dass die Anrechnung der in Therapie verbrachten Zeit auf die Strafe gegenüber der bloßen Bewährungsaussetzung einer (Rest-)Strafe der weitergehende Eingriff in die Bestandskraft und Vollstreckbarkeit eines rechtskräftigen Strafurteils ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 3 Ws 359/86).